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Medizinisches Cannabis: Wer darf es verschreiben und wie läuft die Entscheidung ab?

7 min Lesezeit

October 5, 2026

Medizinisches Cannabis: Wer darf es verschreiben und wie läuft die Entscheidung ab?

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Hannah

Hannah

Medizinisches Cannabis: Wer darf es verschreiben und wie läuft die Entscheidung ab?

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Die Verschreibung von medizinischem Cannabis in Deutschland ist eine ärztliche Entscheidung, die auf dem Gesundheitszustand, der Anamnese, der bisherigen Behandlung und der Bewertung möglicher Risiken beruht. Allein das Vorliegen einer bestimmten Diagnose bedeutet keinen automatischen Anspruch auf ein Rezept, da der Arzt feststellen muss, ob die entsprechende Therapie gerade für den konkreten Patienten begründet ist. CannGo bietet die Möglichkeit, den vom Service vorgesehenen Prozess einer medizinischen Anfrage zu durchlaufen, die Entscheidung über die Verschreibung von Cannabis bleibt jedoch beim Arzt.

Cannabis auf Rezept – gesetzliche Grundlagen in Deutschland

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland werden unter anderem durch das Medizinal-Cannabisgesetz geregelt. Danach darf Cannabis zu medizinischen Zwecken von Ärzten verschrieben und bei Vorliegen einer entsprechenden Verschreibung über eine Apotheke an den Endverbraucher abgegeben werden. Zahnärzte und Tierärzte sind dazu nicht berechtigt. Nach der Reform von 2024 wird medizinisches Cannabis nicht mehr in derselben Weise als Betäubungsmittel reguliert, wie es zuvor nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgesehen war.

Dies hebt die ärztliche Kontrolle jedoch nicht auf: Cannabis bleibt ein verschreibungspflichtiges Produkt, und seine Verordnung muss den geltenden fachlichen und pharmazeutischen Anforderungen entsprechen. Die Formulierung Cannabis auf Rezept bedeutet daher nicht den formalen Erhalt eines Dokuments, sondern eine Verschreibung nach medizinischer Beurteilung. Das geltende Gesetz sieht vor, dass die Verantwortung für eine solche Entscheidung beim verordnenden Arzt liegt, der Indikationen, Risiken und die Besonderheiten des konkreten Falls berücksichtigen muss.

Welche Ärzte dürfen medizinisches Cannabis verschreiben?

Die Gesetzgebung legt keine allgemeine Regel fest, nach der Cannabis ausschließlich von einem Arzt einer bestimmten Fachrichtung verschrieben werden darf. Ärzte sind zur Verschreibung berechtigt, während Zahnärzte und Tierärzte ausdrücklich von diesem Kreis ausgeschlossen sind. Das bedeutet, dass auch ein Hausarzt Cannabis als möglichen Bestandteil einer Behandlung in Betracht ziehen kann, wenn er über die erforderliche Qualifikation für die Betreuung des konkreten klinischen Falls verfügt. Gleichzeitig kann die Komplexität einer Erkrankung es erforderlich machen, einen Arzt einer anderen Fachrichtung hinzuzuziehen, beispielsweise einen Spezialisten für Schmerztherapie, Neurologie oder Palliativmedizin. Bestimmte Qualifikationen sind für die Erstattung der Behandlung durch die GKV relevant. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Liste von Fachrichtungen und Zusatzqualifikationen festgelegt, bei deren Vorliegen bestimmte Verordnungen ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse erfolgen können. Diese Regel bedeutet jedoch nicht, dass ein anderer Arzt grundsätzlich nicht berechtigt ist, entsprechende Präparate zu verschreiben.

Die Rolle der Anamnese und Vorbehandlung

Bevor der Arzt eine Entscheidung über Cannabis trifft, müssen die Krankengeschichte, aktuelle Beschwerden, die bisherige Standardtherapie, Begleiterkrankungen sowie Arzneimittel, die der Patient bereits verwendet, beurteilt werden. Eine solche Untersuchung ist keine bloße Formalität, sondern dient dazu, das Verhältnis zwischen potenziellem Nutzen und Risiko zu bestimmen.

Besonders wichtig ist festzustellen, ob eine Kontraindikation vorliegt, die die Sicherheit der Behandlung beeinflussen kann, und ob andere Präparate mit Cannabinoiden interagieren können. Handelt es sich um eine chronische Erkrankung oder ein länger anhaltendes Schmerzsyndrom, hilft der bisherige Behandlungsverlauf dabei zu verstehen, welche Ansätze bereits eingesetzt wurden und mit welchem Ergebnis. Für die Erstattung bestimmter Cannabisarzneimittel im Rahmen der GKV gelten zusätzliche Voraussetzungen: Unter anderem muss ein schwerwiegendes Gesundheitsproblem vorliegen, und eine verfügbare therapeutische Alternative muss im konkreten Fall nach begründeter ärztlicher Einschätzung fehlen oder nicht geeignet sein.

Wie läuft die Verordnung ab? Von der Anfrage bis zum Rezept

Der Prozess beginnt nicht mit der Auswahl einer Sorte oder eines bestimmten Präparats, sondern mit der Bereitstellung medizinischer Informationen. Über CannGo kann der Patient eine Anfrage anmelden und die Daten übermitteln, die für die weitere ärztliche Beurteilung erforderlich sind. Anschließend analysiert der behandelnde Arzt die Informationen und entscheidet, ob Gründe für eine entsprechende Behandlung vorliegen.

Im Allgemeinen umfasst der Prozess:

  • die Erhebung der Anamnese und von Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand;

  • die Beurteilung der bisherigen Behandlung und möglicher Kontraindikationen;

  • die ärztliche Entscheidung über die Zweckmäßigkeit einer Cannabistherapie;

  • die Ausstellung eines Rezepts, sofern dafür medizinische Gründe vorliegen.

Der konkrete Arzt legt die Behandlung individuell fest, weshalb eine Anfrage über den Service allein keine Verschreibung garantiert. Wenn Cannabis als therapeutische Option gewählt wird, muss die weitere Aufnahme des Präparats in den Behandlungsplan der ärztlichen Verordnung entsprechen.

Was passiert, wenn der Arzt die Behandlung ablehnt?

Eine mögliche Ablehnung bedeutet nicht, dass die Anfrage falsch bearbeitet wurde. Wenn der Arzt nach der Bewertung der Angaben der Auffassung ist, dass Cannabis keine begründete Option darstellt, Kontraindikationen bestehen oder eine andere Behandlungsmethode geeigneter ist, kann auf die Ausstellung eines Rezepts verzichtet werden. Eine solche Entscheidung steht im Zusammenhang mit der beruflichen Verantwortung des Arztes gegenüber dem Patienten. Der Service, über den die Anfrage erfolgt, darf die medizinische Entscheidung nicht ersetzen oder ein positives Ergebnis garantieren. Bei Bedarf kann der Arzt zusätzliche Diagnostik oder die Konsultation eines entsprechenden Spezialisten empfehlen. Davon ist die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu unterscheiden. Wenn ein Genehmigungsantrag erforderlich ist, wird die Entscheidung über die Finanzierung nach den Regeln der GKV getroffen, während die medizinische Zweckmäßigkeit der Verschreibung eine separate Frage bleibt.

THC, CBD und Cannabinoide – Wirkstoffe im Überblick

Die Wirkung von Cannabispräparaten hängt vor allem mit verschiedenen Cannabinoiden zusammen. Zu den bekanntesten gehört THC, also Tetrahydrocannabinol, das psychoaktive Eigenschaften besitzt. Ein weiterer verbreiteter Bestandteil ist CBD, dessen pharmakologisches Profil sich von THC unterscheidet. Jedes Cannabinoid ist eine eigenständige chemische Verbindung, und ein bestimmter Cannabiswirkstoff kann in verschiedenen pharmazeutischen Formen eingesetzt werden. Beispielsweise stellt Dronabinol Δ9-THC als Wirkstoff dar, während Nabiximol standardisierte cannabinoidhaltige Bestandteile in einem bestimmten Verhältnis enthält.

Für den Arzt ist nicht nur die Bezeichnung des Stoffes relevant, sondern auch dessen Gehalt und Konzentration im Präparat. Daher stellt eine Therapie mit Cannabis kein einheitliches Standardschema dar: Der konkrete Wirkstoff, die Darreichungsform und weitere Parameter werden entsprechend der klinischen Situation festgelegt.

Cannabisblüten, Extrakte und Sorten – welche Produkte gibt es?

Zu den medizinischen Produkten auf Basis von Cannabis können verschiedene pharmazeutische Formen gehören. Dazu zählen insbesondere Blüten, ein standardisierter Extrakt sowie Präparate mit einzelnen cannabinoidhaltigen Wirkstoffen. Das konkrete Produkt besitzt definierte Eigenschaften, und seine Qualität muss den geltenden pharmazeutischen Anforderungen entsprechen. Für Blüten kann eine bestimmte Sorte verwendet werden, doch die Sortenbezeichnung allein ersetzt keine Angaben über die Zusammensetzung und Konzentration der Wirkstoffe. Auch Terpene können von Bedeutung sein, sie ersetzen jedoch keine Informationen über den standardisierten Gehalt der wichtigsten Wirkstoffe.

Verschreibungshöchstmenge und Kostenübernahme

Nach dem Inkrafttreten des MedCanG haben sich die früheren Regelungen für BtM-Rezepte bei medizinischem Cannabis geändert, weshalb die frühere Verschreibungshöchstmenge nach der BtMVV nicht automatisch auf heutige Verschreibungen übertragen werden sollte. Die konkrete Menge des Präparats bestimmt der Arzt entsprechend dem medizinischen Bedarf und den geltenden Vorschriften für die Ausstellung eines Rezepts.

Die Frage der Kostenübernahme wird gesondert geregelt. Das Vorliegen eines Rezepts bedeutet keinen automatischen Anspruch auf Erstattung durch die Krankenkasse. Für gesetzlich Versicherte werden die Voraussetzungen unter anderem durch § 31 Abs. 6 SGB V und die Arzneimittel-Richtlinie bestimmt. Seit dem 29. Juli 2026 gilt nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine geänderte Fassung von § 31 Abs. 6 SGB V: Cannabisblüten in unverändertem Zustand und daraus hergestellte Zubereitungen können nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden, während Extrakte in standardisierter Qualität sowie Präparate mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon weiterhin von der Vorschrift erfasst sind.

Individuelle ärztliche Entscheidung als Grundlage jeder Cannabis-Therapie

Die Verschreibung von medizinischem Cannabis in Deutschland basiert in erster Linie auf der professionellen Beurteilung durch einen Arzt. Der Patient kann sich über CannGo für den medizinischen Prozess anmelden, doch der Arzt beurteilt die Anamnese, die bisherige Behandlung und mögliche Risiken und entscheidet, ob Cannabis ein begründeter Bestandteil der Therapie sein kann.

Weder eine bestimmte Diagnose noch frühere Erfahrungen mit Cannabis begründen automatisch eine Verschreibungsmöglichkeit. Entscheidend bleiben die medizinischen Indikationen, die entsprechende Qualifikation des Spezialisten für die Betreuung des konkreten Gesundheitszustands und die Sicherheit der Behandlung für den jeweiligen Patienten. CannGo ermöglicht innerhalb dieses Prozesses die medizinische Anfrage, während die Verschreibung von Cannabis weiterhin in der medizinischen Verantwortung des Arztes liegt.

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Julia von CannGo

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