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Frauengesundheit

Ein natürlicher Ansatz für Frauengesundheit

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Smiling young woman wearing a brown turban and patterned blouse looks to the side.

Ärztliche Beurteilung bei frauenspezifischen Beschwerden

Frauenspezifische Beschwerden haben viele Ursachen. Ob und welche Behandlung medizinisch angezeigt ist, wird individuell ärztlich beurteilt.

Frauenspezifische Beschwerden können den Alltag und die Lebensqualität beeinträchtigen. Die Abklärung der Ursachen gehört zur ärztlichen Beurteilung.

Die ärztliche Beurteilung berücksichtigt die individuelle Anamnese, den bisherigen Behandlungsverlauf sowie zyklusbezogene Begleitsymptome. Ein Behandlungserfolg kann nicht zugesagt werden.

Glückliche junge Frau mit afro-lockigem Haar und beiger Jacke blickt lächelnd nach oben.

Was bei der ärztlichen Beurteilung berücksichtigt wird

Individuelle Anamnese

Erfasst werden Art, Dauer und Verlauf der Beschwerden sowie die persönliche Krankengeschichte.

Eine junge Frau sitzt traurig auf dem Sofa und hält ihr Bein, was auf Schmerzen hindeutet.

Bisherige Therapien

Berücksichtigt wird, welche Behandlungen bereits erfolgt sind und wie sie vertragen wurden.

Eine lächelnde, glückliche Frau auf den Schultern eines Mannes, was emotionale Erleichterung darstellt.

Zyklusbezogene Begleitsymptome

Einbezogen werden Begleitsymptome, weitere Arzneimittel und mögliche Kontraindikationen. Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine Behandlung medizinisch angezeigt ist.

Eine lächelnde junge Frau erwacht ausgeruht im Bett und streckt sich, was guten Schlaf symbolisiert.

Wie der Ablauf bei CannGo aussieht

Auf der Ablaufseite ist beschrieben, wie eine Behandlungsanfrage gestellt wird, wie die ärztliche Prüfung erfolgt und welche Kosten anfallen. Ob eine Behandlung medizinisch angezeigt ist und ob ein Arzneimittel verschrieben wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt.

Mehr über den Ablauf

Wichtiger Hinweis: Eine Behandlung und eine Verschreibung sind nicht garantiert. Ob eine Behandlung medizinisch geeignet ist und ob ein Arzneimittel verschrieben wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach individueller Prüfung.