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Angststörungen und PTBS

Individuelle Hilfe bei Angststörungen und PTBS

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Mann hält sich den Kopf, leidet an PTBS

Ärztliche Beurteilung bei Angst- und Belastungssymptomen

Angst- und Belastungssymptome haben viele Ursachen und werden individuell ärztlich beurteilt.

Anhaltende psychische Belastungen können durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden, darunter traumatische Erlebnisse, genetische Veranlagungen oder neurologische Störungen. Welche Behandlung im Einzelfall medizinisch angezeigt ist, wird ärztlich beurteilt.

Die ärztliche Beurteilung berücksichtigt die individuelle Anamnese, den bisherigen Behandlungsverlauf und mögliche Begleitsymptome. Ein Behandlungserfolg kann nicht zugesagt werden.

Person hält eine kleine dunkle Tropfflasche und gibt mit der Pipette ein paar Tropfen Cannabis-Extrakt ab.

Was bei der ärztlichen Beurteilung berücksichtigt wird

Individuelle Anamnese

Erfasst werden die aktuellen Beschwerden, ihre Dauer und ihr Verlauf sowie die persönliche Krankengeschichte.

Ein Landwirt mit einem dunklen Hut und Bart begutachtet eine blühende Cannabispflanze im Freien.

Bisherige Therapien und deren Verlauf

Berücksichtigt wird, welche Behandlungen bereits erfolgt sind und wie sie vertragen wurden.

Ein lächelndes Paar liegt entspannt im Bett, was Entspannung durch medizinisches Cannabis andeutet.

Begleitsymptome und Wechselwirkungen

Einbezogen werden Begleiterkrankungen, weitere Arzneimittel und mögliche Kontraindikationen. Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt entscheidet auf dieser Grundlage, ob eine Behandlung medizinisch angezeigt ist.

Young woman talking on the phone outside with a drink, cannabis infusion, in her hand.

Wie der Ablauf bei CannGo aussieht

Auf der Ablaufseite ist beschrieben, wie eine Behandlungsanfrage gestellt wird, wie die ärztliche Prüfung erfolgt und welche Kosten anfallen. Ob eine Behandlung medizinisch angezeigt ist und ob ein Arzneimittel verschrieben wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt.

Mehr über den Ablauf

Wichtiger Hinweis: Eine Behandlung und eine Verschreibung sind nicht garantiert. Ob eine Behandlung medizinisch geeignet ist und ob ein Arzneimittel verschrieben wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach individueller Prüfung.