Cannabis rezept online
Hauptseite

Schlafstörungen

Hilfe bei Schlafstörungen – modern & individuell

Jetzt Behandlung anfragen
Mann mit Kissen leidet unter Schlafstörungen, Sterne/Mond

Ärztliche Beurteilung bei Schlafproblemen

Schlafprobleme haben viele Ursachen. Ob und welche Behandlung medizinisch angezeigt ist, wird individuell ärztlich beurteilt.

Schlafprobleme umfassen eine Vielzahl von Beschwerden rund um den Schlaf, einschließlich Schwierigkeiten beim Einschlafen, Durchschlafen oder einem erholsamen Schlaf. Die Abklärung der Ursachen gehört zur ärztlichen Beurteilung.

Die ärztliche Beurteilung berücksichtigt die individuelle Anamnese, den bisherigen Behandlungsverlauf sowie mögliche Begleiterkrankungen und Wechselwirkungen.

Ob und welche Behandlung im individuellen Fall medizinisch angezeigt ist, wird ärztlich beurteilt. Ein Behandlungserfolg kann nicht zugesagt werden.

Frau liegt wach im Bett und schaut besorgt auf einen Wecker.
Zwischenablage

Rechtliche und finanzielle Aspekte

Medizinisches Cannabis ist in Deutschland verschreibungspflichtig und darf nur auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung abgegeben werden. Bei telemedizinischen Privatrezepten tragen Patientinnen und Patienten die Kosten in der Regel selbst. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist ein eigener, formaler Prozess. Die Abgabe erfolgt ausschließlich über Apotheken.

  • Verschreibungspflicht: Die Abgabe ist ohne gültige ärztliche Verordnung nicht zulässig.
  • Privatrezept: Bei telemedizinischer Behandlung erfolgt die Verordnung in der Regel als Privatrezept.
  • Kostenträger: Die Kosten werden in der Regel selbst getragen; eine Kostenübernahme ist gesondert zu beantragen.
  • Abgabe: Die Abgabe erfolgt ausschließlich über Apotheken.
  • Kein Anspruch: Ein Behandlungs- oder Verschreibungsanspruch besteht nicht.

Die wissenschaftliche Datenlage zu medizinischem Cannabis bei Schlafproblemen ist begrenzt und wird im Einzelfall ärztlich bewertet.

Ob eine Behandlung im individuellen Fall infrage kommt, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt – insbesondere, wenn bereits andere Arzneimittel eingenommen werden.

1/3

Was bei der ärztlichen Beurteilung berücksichtigt wird

Individuelle Anamnese

Erfasst werden Art und Dauer der Schlafprobleme, der Tagesablauf sowie die persönliche Krankengeschichte.

Frau zeigt lachend auf einen Wecker im Bett.

Bisherige Therapien und deren Verlauf

Berücksichtigt wird, welche Behandlungen bereits erfolgt sind und wie sie vertragen wurden.

Lächelnder Mann auf einem Balkon.

Begleitsymptome und Wechselwirkungen

Einbezogen werden Begleiterkrankungen, weitere Arzneimittel und mögliche Kontraindikationen. Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt entscheidet auf dieser Grundlage.

Lächelnde Frau mit Kopftuch lehnt sich zurück.

Wie der Ablauf bei CannGo aussieht

Auf der Ablaufseite ist beschrieben, wie eine Behandlungsanfrage gestellt wird, wie die ärztliche Prüfung erfolgt und welche Kosten anfallen. Ob eine Behandlung medizinisch angezeigt ist und ob ein Arzneimittel verschrieben wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt.

Mehr über den Ablauf

Wichtiger Hinweis: Eine Behandlung und eine Verschreibung sind nicht garantiert. Ob eine Behandlung medizinisch geeignet ist und ob ein Arzneimittel verschrieben wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach individueller Prüfung.

Häufig gestellte Fragen

Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserer Plattform und dem Prozess.

Du füllst online einen medizinischen Fragebogen zu Deinen Beschwerden, Vorerkrankungen, aktuellen Medikamenten und bisherigen Therapien aus. Eine in Deutschland oder der EU approbierte Ärztin oder ein approbierter Arzt prüft Deine Angaben; bei Bedarf gibt es Rückfragen. Ob eine Behandlung angezeigt ist und ob ein Arzneimittel verschrieben wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt.

Die Anfrage stellst Du online über den medizinischen Fragebogen. Eine Ärztin oder ein Arzt prüft Deine Angaben und entscheidet über das weitere Vorgehen. Einen Anspruch auf eine Behandlung oder Verschreibung gibt es nicht. Bei akuten oder unklaren Beschwerden ist Deine Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle.

Die Gebühr für die Behandlungsanfrage beträgt 14,99 €. Sie deckt die Bearbeitung Deiner Anfrage und die ärztliche Prüfung ab. Lehnt die Ärztin oder der Arzt eine Behandlung ab, wird die Gebühr vollständig erstattet. Kommt ein Behandlungsvertrag zustande, wird sie voll auf die ärztliche Leistung angerechnet. Ein verschriebenes Arzneimittel rechnet die Apotheke gesondert ab.

Cannabisblatt in der Ecke

Noch Fragen?

Wenn Deine Frage nicht in unserem FAQ-Bereich beantwortet wird, kannst Du uns gerne persönlich kontaktieren.

Kontaktiere uns