Cannabis Rezept online schnell & unkompliziert anfragen – mit CannGo
Stelle eine Behandlungsanfrage. Eine Ärztin oder ein Arzt beurteilt individuell, welche Behandlung medizinisch geeignet ist.
Ob eine Behandlung mit medizinischem Cannabis in Deinem individuellen Fall in Betracht kommt, wird ausschließlich ärztlich entschieden.
Bequem von zu Hause, ohne lange Wartezeit
Ärztliche Beurteilung bei unterschiedlichen Beschwerdebildern
Jetzt registrieren & Behandlung anfragen
Wie funktioniert das?
In nur wenigen Schritten stellst Du Deine Behandlungsanfrage

Registrierung
Erstelle ein persönliches Konto auf der CannGo-Plattform, gib die erforderlichen Daten ein und lade die vorbereiteten Dokumente hoch.
Medizinische Angaben
Fülle einen kurzen medizinischen Fragebogen zu Deinem Gesundheitszustand und Deinen Beschwerden aus.
Ärztliche Prüfung
Alle Behandlungsanfragen werden ärztlich geprüft. Du musst nicht in die Praxis fahren oder lange auf einen Termin warten.
Ärztliche Entscheidung
Ob eine Behandlung angezeigt ist und ob ein Arzneimittel verschrieben wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt. Falls eine Verschreibung erfolgt, kann das Rezept an eine ausgewählte Apotheke übermittelt werden.
Wann kann eine ärztliche Beurteilung sinnvoll sein?
Medizinisches Cannabis kann in bestimmten Fällen eine Behandlungsoption darstellen. Ob und wann eine Behandlung medizinisch angezeigt ist, wird ausschließlich ärztlich beurteilt.

Schlaf

Schmerz

Kopfschmerz

Konzentration

Psychische Gesundheit
Hinweis: Ob eine Therapie mit medizinischem Cannabis möglich und sinnvoll ist, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt auf Grundlage Deiner individuellen Gesundheitslage.
Deine Vorteile mit CannGo ²
CannGo – Dein digitaler Weg zur ärztlichen Beurteilung.
Stelle eine Behandlungsanfrage. Die ärztliche Prüfung erfolgt in der Regel zeitnah.
Wichtiger Hinweis: Eine Behandlung und eine Verschreibung sind nicht garantiert. Ob eine Behandlung medizinisch geeignet ist und ob ein Arzneimittel verschrieben wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach individueller Prüfung.
Digitale Plattform | Ärztliche Prüfung der Anfrage für 14,99 € |
Vertraulichkeit und Datenschutz | Partnerapotheken in ganz Deutschland |
Schnelle Bearbeitung der Anfrage | Nur bei medizinischer Eignung. |
Digitale Plattform | |
Ärztliche Prüfung der Anfrage für 14,99 € | |
Vertraulichkeit und Datenschutz | |
Partnerapotheken in ganz Deutschland | |
Schnelle Bearbeitung der Anfrage | |
Nur bei medizinischer Eignung. |
Die medizinische Beurteilung erfolgt durch approbierte Ärztinnen und Ärzte.
Behandlung anfragenCannabis auf Rezept online in Minuten mit CannGo
Information zur Möglichkeit einer ärztlich begleiteten Therapie mit Cannabisarzneimitteln
Die medizinische Nutzung von Cannabis rückt immer stärker in den Fokus moderner Therapiekonzepte. CannGo stellt eine Plattform bereit, über die eine Behandlungsanfrage vollständig digital gestellt werden kann – sicher, vertraulich und komfortabel. Ob eine Behandlung medizinisch angezeigt ist, wird ausschließlich ärztlich beurteilt.
Was ist ein Rezept für medizinisches Cannabis?
Ein Rezept für medizinisch genutztes Cannabis ist ein ärztlich ausgestelltes Dokument, das bestimmten Patient:innen den Zugang zu Cannabisprodukten in Deutschland ermöglicht. Diese Verordnung erfolgt ausschließlich nach medizinischer Indikation, das heißt, wenn andere Behandlungen nicht ausreichend wirken oder mit zu starken Nebenwirkungen einhergehen. Die Anwendung von Cannabispräparaten ist daher streng reguliert und wird in der Regel von Ärzt:innen mit entsprechendem Fachwissen begleitet. Ein solches Rezept erlaubt den legalen Erwerb von Cannabis in einer Apotheke.
Wie stelle ich auf der CannGo-Website eine Behandlungsanfrage?
Der Prozess über CannGo ist klar strukturiert, effizient und diskret. Die gesamte Behandlungsanfrage erfolgt online, ohne lange Wartezeiten oder komplizierte Bürokratie. Nach der Registrierung auf der Plattform geben Patient:innen Informationen zu ihrem Gesundheitszustand an und laden relevante Dokumente (z.B. ärztliche Berichte oder bisherige Diagnosen) hoch. Ob eine Behandlung medizinisch angezeigt ist und ob ein Arzneimittel verschrieben wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt.
Wann ist eine ärztliche Beurteilung erforderlich?
Der Prozess über CannGo ist klar strukturiert, effizient und diskret. Die gesamte Behandlungsanfrage erfolgt online, ohne lange Wartezeiten oder komplizierte Bürokratie. Nach der Registrierung auf der Plattform geben Patient:innen Informationen zu ihrem Gesundheitszustand an und laden relevante Dokumente (z.B. ärztliche Berichte oder bisherige Diagnosen) hoch. Ob eine Behandlung medizinisch angezeigt ist und ob ein Arzneimittel verschrieben wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt.
Was kostet eine Behandlungsanfrage bei CannGo?
Die Gebühr von 14,99 € fällt für die Bearbeitung der Behandlungsanfrage und die ärztliche Prüfung an, unabhängig vom Ergebnis der ärztlichen Prüfung. Lehnt die Ärztin oder der Arzt eine Behandlung ab, erfolgt eine Rückerstattung gemäß den AGB. Die Registrierung selbst ist kostenlos. Die Kosten für ein verschriebenes Arzneimittel fallen gesondert in der Apotheke an und variieren je nach Präparat und Menge.
Warum entscheiden sich immer mehr Menschen für CannGo?
CannGo vereint digitale Medizin, ärztliche Expertise und einen verständlichen Antragsprozess in einer einzigen, leicht zugänglichen Plattform. Die Erfahrung der Nutzer:innen zeigt, dass der gesamte Ablauf zuverlässig, effizient und individuell abgestimmt ist. Wer eine Behandlungsanfrage stellen möchte, findet hier eine sichere und moderne Lösung, die den heutigen Ansprüchen an Patientenservice entspricht.
Gerade in sensiblen Bereichen ist es entscheidend, vertrauensvoll, diskret und transparent betreut zu werden - all das bietet CannGo.
Über CannGo kann eine Behandlungsanfrage online gestellt werden, ohne lange Wartezeiten oder umständliche Arztbesuche. Ob eine Behandlung im individuellen Fall medizinisch angezeigt ist und ob ein Arzneimittel verschrieben wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt. Ein Behandlungs- oder Verschreibungsanspruch besteht nicht.

